An Gebäuden kann es in Bereichen äußerer Bauteile zu sogenannten Wärmebrücken kommen. An diesen Stellen wird die Wärme schneller nach außen geleitet, als an den Bauteilen in angrenzenden Bereichen. Die erhöhte Wärmeleitung an einer Wärmebrücke verursacht dann einen erhöhten Heizwärmebedarf und daraus folgt eine geringere innenseitige Oberflächentemperatur. Meist erfolgt dann eine Unterschreitung der Taupunkttemperatur und es entsteht Kondensat durch Tauwasserausfall. Bei geeigneten Umgebungsbedingungen kann dann daraus auch ein Schimmelpilzbefall entstehen.
Aus diesen Gründen sollten Wärmebrücken vermieden bzw. minimiert werden.
Die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz sind nach DIN 4108 und nach GEG einzuhalten und nachzuweisen. Dabei muss eine Mindestoberflächentemperatur von 12,6 ºC eingehalten werden, um so Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung zu vermeiden.
Nach der aktuellen DIN 4108 können wir als Planer den Energieverlust durch auskragende Bauteile pauschal, vereinfacht oder detailliert berechnen. Nach dem neuen Beiblatt 2 gilt eine Aufsplittung des vereinfachten Ansatzes: Wärmebrücken können der Kategorie A oder der eingeführten Kategorie B zugeordnet werden. Der vereinfachte Ansatz nach Kategorie A wird dabei wie bisher mit einem Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,05 W/(m²K), der nach Kategorie B mit ΔUWB = 0,03 W/(m²K) berechnet.